In der Bonner Münstergemeinde finden am 8. und 9. November 2025 wie im ganzen Erzbistum Köln wieder Gremienwahlen statt. Die Gemeindemitglieder sind aufgerufen, über die Zusammensetzung von Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat zu entscheiden und so das kirchliche Leben in der Bonner Innenstadt mitzugestalten.
Bislang galt für aktives und passives Wahlrecht von Kirchenvorständen ein erster Wohnsitz auf dem Gebiet der Pfarrgemeinde als notwendige Voraussetzung. Diese Voraussetzung wurde nun geändert!
Bis zum 7. Juni 2025 kann sich jeder Interessierte, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, in seiner eigenen Heimatgemeinde abmelden und im Pfarrbüro einen Antrag auf Zulassung zur Wahl in einer anderen Kirchengemeinde stellen.
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