Im Gottesdienst entfällt der Mindestabstand von 1,5 Metern dort, wo die 3G-Regelung (Genesen, Getestet, vollständig Geimpft) umgesetzt wird. Ein entsprechender Nachweis muss vor Betreten des Kirchraums vorgezeigt werden, zur Legitimation wird ein gültiger Ausweis benötigt. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Für die Gottesdienstbesucher, die weiterhin auf Abstände setzen oder nicht unter die 3G-Regelung fallen, werden ebenfalls ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt. Sie müssen den gesamten Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wer unter die 3G-Regelung fällt kann diesen am Platz ausziehen.
Gesang ist möglich, allerdings muss dafür ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Friedensgruß erfolgt ohne Körperkontakt. Die Kommunionspender werden vor dem Kommuniongang die Hände desinfizieren. Die Gläubigen empfangen die Kommunion im gebotenen Mindestabstand. Die Mundkommunion unterbleibt bis auf weiteres. Kinder und Gläubige, die zur Kommunion hinzutreten, aber nicht kommunizieren möchten, werden ohne Berührung gesegnet. Die Weihwasserbecken bleiben geleert.